Dr. Karl Mayer Immobilien Teneriffa,
Ctra. Vieja a la Vega 16
38430 Icod de los Vinos Teneriffa/Spanien
Telefon (Mo-Fr.)9 bis 13 Uhr:Tel. +49 202 9783310
FAX: Fax: +49 202 9783311
E-Mail: office@drmayer-immobilien.de

Kaufbedingungen für Immobilien nach spanischem Recht:

1. Käufer und Verkäufer müssen im Besitz einer N. I. E. - Nummer sein, oder über eine spanische GmbH ( s.l. ) verfügen bzw. diese gegebenenfalls neu gründen. ( Gründungszeit ab 48 Stunden.)
2. Alle von uns angebotenen Immobilien sind im örtlichen Grundbuch eingetragen.
3. Die Kaufsumme muss per bares Bankpapier bei der Beurkundung fliessen, Bargeld ist nur bis zu einer Summe von Euro 9.999,- möglich.
4. Die Grunderwerbsteuer für Immobilien betragen 6,5% und sind binnen 30 Tage nach Beurkundung zahlbar.
5. Notarkosten, inkl. Grundbucheintrag, Dolmetscher, Gestor und Steueradresse betragen zusammen ca. 1,5%.
6. Anzahlung üblicherweise ca. 10% mit Privatvertrag nach internationalem Optionsrecht, Restzahlung und Beurkundung binnen ca. 4 bis 6 Wochen.
7. Lastenfreier Eigentumsübergang und Kaufpreiszahlung bei notarieller Unterschrift im Notariat.
8. Notaranderkonten gibt es in Spanien nicht !
9. Bargeldeinfuhr ab 9.999,- Euro muss ab 2011 immer ohne Aufforderung deklariert werden. ( Auch Schecks oder andere Wertpapiere )
10. Grundsätzlich lastenfreie Übergabe nebst Objektschlüssel am runden Tisch beim Notar.
11. Spanische, sogenannte elektronische Auflassungsvormerkung, binnen ca. 60 Minuten nach Notarvertrag.
12. Bitte beachten Sie das aktuelle Geldwäschegesetz.

Allgemeine Steuerrichtlinien - ab 2008

Wertzuwachsteuer Plusvalia Gewinnabschlagsteuer.     Erbschaftssteuer     Energiepass    Energieausweis in Spanien Teneriffa     Neues Geldwäschegesetz ab 2011

Wir garantieren jedem Käufer ein rund um Sorglospaket!

Wir betreuen und begleiten Sie auf allen Wegen.

Unsere Tätigkeiten umfassen alle nötigen Abwicklungen des Immobilienverkaufs, von der Vermittlung bis zur Unterschrift beim Notar.

Wir kümmern uns um Ihre Immobilie und lösen alle möglichen Probleme.

Beschaffen Ihnen wenn erforderlich die nötigen Dolmetscher, Steuerberater, Gestoren, Architekten, Rechtsanwälte oder Notare, und sind bei GmbH-Gründungen behilflich.

Lösen für Sie alle Erbschafts-Angelegenheiten auf Teneriffa.


Unsere Berufung besteht in der Tätigkeit, dem Käufer eine lastenfreie im Grundbuch eingetragene Immobilie,

und dem Grundstücksbesitzer sein Geld zu beschaffen!



Wir bitten Sie, unsere Ehrlichkeit zu entschuldigen,

wir sagen nicht unbedingt was Sie hören wollen,

aber wir sind immer rücksichtslos ehrlich!


Filiale: Dr. Mayer-Immobilienangebote Teneriffa
E - 38430 Icod de los Vinos, Ctra. Vieja a la Vega 16
E-mail: DR. MAYER & PARTNER Maklerbüro
Fax.: Fax: +49 202 9783311 Tel. +49 202 9783310
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Büro: Mobil: 0034 609 038945

vertreten durch
haftenden Eigentümer
Ontl spol s.r.o CZ-56301 Lanskroun Machowa 58
Registro: Hradci Kralove 7921/97 Geschäftsführer Helmut Ontl
E-Mail Helmut@ontl.info
Dr. Karl Mayer privat

Helmut Ontl privat



Gutachterkosten für Immobilien, bzw. Verkehrswertgutachten bei Erbschaften u.s.w.


Die Honorierung im privaten Bereich lehnt sich in einigen Bereichen an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der Fassung des Jahres 2002 (HOAI) an.

Es kann sowohl ein Zeithonorar (120,- €/Stunde) als auch ein Tabellenhonorar (s.u. Honorartabelle) vereinbart werden.
Tagessätze sind in Einzelfällen möglich.
Je nach spezifischem Anforderungsprofil, der jeweiligen Untersuchungsbreite und -tiefe, Komplexität sowie der Struktur des Immobilienobjektes erhalten Sie von uns gern auch ein verbindliches Angebot.

Aufgrund der hohen Qualitätsanforderunge und des damit verbundenen Aufwandes an Recherchen und genauen Analysen des jeweiligen regionalen und örtlichen Immobilienmarktes veranschlagen wir ein Mindesthonorar für vollständige Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB von 1.250,- € netto zzgl. Auslagen und Nebenkosten.

Wird dieses Honorar von dem Tabellenwert oder dem Zeithonorar überschritten, gilt dieses den Mindestwert überschreitende Honorar.

Für sonstige sachverständige Leistungen wie Stellungnahmen, Marktwertschätzungen oder Immobilienerwerbsbegleitungen schlagen wir Pauschalhonorare vor.
In Einzelfällen sind Pauschalhonorare auch für Verkehrswertgutachten nötig und möglich.
Gern teilen wir diese auf Anfrage mit.
Die Honorierung bei Gerichtsgutachten wird nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen insbesondere nach dem JVEG vorgenommen.

Honorartafel zu § 34 Abs. 1 HOAI

Wert

Euro

Normalstufe

Schwierigkeitsstufe

 

von

bis

von

bis

 

Euro

Euro

 

bis 250.000

977

1.193

1.157

1.628

 

300.000

1.071

1.304

1.264

1.779

 

350.000

1.149

1.397

1.356

1.908

 

400.000

1.207

1.479

1.425

2.012

 

450.000

1.266

1.546

1.490

2.104

 

500.000

1.318

1.611

1.559

2.198

 

750.000

1.563

1.912

1.847

2.610

 

1.000.000

1.776

2.180

2.104

2.965

1.250.000

1.981

2.417

2.336

3.292

1.500.000

2.164

2.644

2.548

3.599

1.750.000

2.357

2.877

2.780

3.917

2.000.000

2.510

3.062

2.956

4.165

2.250.000

2.671

3.249

3.150

4.437

2.500.000

2.856

3.487

3.382

4.757

3.000.000

3.152

3.849

3.724

5.253

3.500.000

3.450

4.194

4.079

5.771

4.000.000

3.729

4.569

4.410

6.250

4.500.000

4.082

5.027

4.837

6.851

5.000.000

4.348

5.314

5.148

7.274

7.500.000

5.706

6.973

6.762

9.511

10.000.000

7.071

8.555

8.242

11.719

12.500.000

8.340

10.180

9.903

13.974

15.000.000

9.369

11.433

10.980

15.440

17.500.000

10.547

12.776

12.386

17.350

20.000.000

11.268

13.788

13.368

18.856

22.500.000

12.328

15.163

14.692

20.661

25.000.000

13.443

16.593

16.068

22.634

25.564.594

13.692

16.914

16.377

23.085

 

 

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